Köln, 22.06.2006
Der Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte e.V. (BVJ) befürchtet auch in diesem Jahr für zahlreiche Urlauber eine böse Überraschung bei der Heimkehr. Der unbedachte Kauf von Uhren und Schmuck am Urlaubsort erweist sich oft im Nachhinein als teures „Schnäppchen“. Plagiate, falsche Materialangaben oder auch Verstöße gegen das Artenschutzabkommen sind keine Seltenheit. Der BVJ rät allen Reisenden, sich beim Kauf von Uhren oder Schmuck am Urlaubsort mit „gesunder Skepsis“ zu informieren und sich nicht über den Tisch ziehen zu lassen. Sonst endet die schönste Zeit des Jahres bei der Zollkontrolle.
Luxusuhren locken Fälscher – Markenpiraterie und Plagiate
Vor allem Markenuhren und Designer-Schmuck werden häufig ohne Erlaubnis der Rechteinhaber kopiert oder ungerechtfertigt mit einem bekannten Markenzeichen versehen. Der Kauf solcher Plagiate kann bei der Rückkehr teuer werden: Markenpiraterie wird von den deutschen Behörden verstärkt verfolgt und geahndet. Hier drohen nicht nur die Beschlagnahmung, sondern auch ein Straf- oder Bußgeldverfahren. Auch im europäischen Ausland werden Käufer von Plagiaten mit zum Teil empfindlichen Strafen belegt.
Das Krokodil am Handgelenk – Washingtoner Artenschutzabkommen
Der unkontrollierte Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten einschließlich Teilen davon, aber auch das Einführen von Souvenirs kann Tier- und Pflanzenarten bedrohen. Die Einfuhr von solchen Geschenken und Souvenirs in die EU, die gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES verstoßen, ist nicht erlaubt. Der Zoll beschlagnahmt betroffene Souvenirs und Mitbringsel sofort. Zu den am häufigsten beschlagnahmten Urlaubssouvenirs gehören Alligator- und Krokodilprodukte sowie Uhrbänder aus Schlangen- oder Eidechsenhäuten und entsprechendem Leder. Mitbringsel mit Reptilledern sind dann nicht nur „weg“, sondern ziehen für den Urlauber Ärger und Bußgeld oder Geldstrafe nach sich.
Es ist nicht alles Gold … – Wert- und Materialangaben
Ist der Goldschmuck wirklich Gold? Als Laie ist man beim Schmuckkauf von der Ehrlichkeit des Verkäufers abhängig. Ein vermeintliches Schnäppchen kostet viel Lehrgeld, wenn der Feingehalt nicht stimmt oder sich der Diamant als Zirkonia entpuppt. Selbst Prägestempel oder Echtheitszertifikate sind nicht immer eine Garantie. Die meisten Betrügereien fliegen erst nach der Rückkehr nach Deutschland auf. Wenn der Verkäufer dann am anderen Ende der Welt sitzt, ist der Urlauber der Dumme.
Haben Sie etwas zu verzollen? – „Steuer- oder Zollfreier“ Einkauf
Für Waren aus den so genannten „Drittländern“, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, werden bei der Einfuhr Zölle und Verbrauchsteuern erhoben. Wer im Ausland steuerfrei einkauft, muss die Waren bei der Einfuhr beim Zoll anmelden und oberhalb einer Freigrenze von 175 Euro Warenwert versteuern. Bis zu einem Warenwert von 350 Euro müssen in der Regel 13,5 Prozent pauschale Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Das macht das vermeintliche Schnäppchen deutlich teurer.
Karl-Eugen Friedrich, Vorstandsvorsitzender des BVJ: „Die lockere Urlaubsstimmung ist schnell vorbei, wenn der Zoll bei der Rückkehr die neue Uhr oder das Designer-Schmuckstück beschlagnahmt. In den meisten Fällen handelt es sich nach unseren Erfahrung nicht um vorsätzliche Vergehen der Touristen, sondern vielmehr um Unwissenheit oder Unbedachtheit. Wir können nur empfehlen, hochwertigen Schmuck und Uhren nur bei vertrauenswürdigen Händlern zu kaufen und sich Echtheit sowie Herkunft belegen zu lassen.“ Aber auch das helfe dem Verbraucher nur wenig, wenn die Fälschung erst zu Hause entdeckt wird. Friedrich: „Vor allem bei vermeintlich billigen Luxusartikeln gilt erhöhte Vorsicht, aber auch bei den Angaben zum Material. Wer sich beim Feingehalt des Goldschmucks, der Echtheit eines Edelsteins oder der Originalität einer Markenuhr unsicher ist, sollte lieber die Finger davon lassen und im deutschen Fachgeschäft kaufen.“
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Der Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte e.V. (BVJ) ist die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung des Fachhandels der Branche in Deutschland. Der Verband vertritt die Interessen von über 9.000 Einzelhandelsunternehmen. Der BVJ gehört zum Fachbereich Technik der Einzelhandelsorganisation und ist dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) angeschlossen.
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