Die BVJ-Mitglieder
Der BVJ ist ein Verband der Einzelhandelsorganisation unter dem Dach des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) mit den Landes- und Regionalverbänden. Ordentliche Mitglieder des BVJ sind die Landesverbände des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels oder an ihrer Stelle die Landesfachverbände, die Mitglied eines Landesverbandes sind. Der Handelsunternehmer erwirbt die Mitgliedschaft im BVJ automatisch durch seine Mitgliedschaft im (regionalen) Einzelhandelsverband, ersatzweise als filialisierendes Unternehmen durch die zentrale Mitgliedschaft in der Organisation. Die Landesverbände/Landesfachverbände sind Mitglied der BVJ-Delegiertenversammlung, das Stimmrecht richtet sich nach der jeweiligen Mitgliederzahl.
Außerordentliche Mitglieder des BVJ können auf Bundesebene tätige fachliche Vereinigungen werden, soweit deren Mitgliedschaft dem Verbandszweck dient. Über die Aufnahme von außerordentlichen Mitgliedern entscheidet das BVJ-Präsidium. Fördernde Mitglieder können alle natürlichen oder juristischen Personen werden, die keinen Einzelhandel betreiben, sich mit dem Verband verbunden fühlen und dessen satzungsmäßige Ziele finanziell unterstützen wollen.
Ordentliche BVJ-Mitglieder
Die Einzelhandelsorganisation
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE)