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20.07.2011
Ab 20. Juli 2011 gilt die neue EU-Spielzeug-Richtlinie
Ab dem 20. Juli 2011 gilt die neue EU-Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG, die mit der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde. Nach der Regelung gelten für die Herstellung von Spielzeug in Zukunft neue Vorgaben. Besondere Pflichten ergeben sich auch für den Fernabsatz: Händler, die Spielzeug per Versandkatalog oder Webshop vermarkten, müssen ihre Kunden auf bestehende Warnhinweise aufmerksam machen. Ein entsprechendes Merkblatt zu diesem Thema können Einzelhandelsverbands-Mitglieder kostenlos beim BVS per bvs@einzelhandel.de anfordern. Die allgemeinen Pflichten für Händler werden in § 7 der EU-Spielzeug-Richtlinie beschrieben.

Text der EU-Spielzeug-Richtlinie: http://bit.ly/Spielzeugrichtlinie

Text der 2. GPSGV: http://bit.ly/osm6fF

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