Ab 20. Juli 2011 gilt die neue EU-Spielzeug-Richtlinie
Ab dem 20. Juli 2011 gilt die neue EU-Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG, die mit der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde. Nach der Regelung gelten für die Herstellung von Spielzeug in Zukunft neue Vorgaben. Besondere Pflichten ergeben sich auch für den Fernabsatz: Händler, die Spielzeug per Versandkatalog oder Webshop vermarkten, müssen ihre Kunden auf bestehende Warnhinweise aufmerksam machen. Ein entsprechendes Merkblatt zu diesem Thema können Einzelhandelsverbands-Mitglieder kostenlos beim BVS per bvs@einzelhandel.de anfordern. Die allgemeinen Pflichten für Händler werden in § 7 der EU-Spielzeug-Richtlinie beschrieben.