„Die Zielsetzung, die Reparatur von elektrotechnischen Produkten zu fördern, damit die Nutzungsdauer von Geräten zu verlängern und so insgesamt zu einem nachhaltigeren Lebenszyklus der Produkte beizutragen, unterstützen wir voll und ganz", unterstrich Dr. Reinhard Chr. Zinkann, Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Elektro-Haushalt-Großgeräte. „Nationale Maßnahmen zur Förderung der Reparaturkultur sind unerlässlich, wenn die Richtlinie die gewünschte Wirkung entfalten soll. Initiativen zur Aufklärung von Verbrauchern über den Stellenwert von Reparaturen im Rahmen der Kreislaufgesellschaft können wertvolle Impulse für mehr Reparaturen setzen." Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht gelte es, die europäische Harmonisierung nicht zu konterkarieren und Prozesse und Abläufe so einfach wie möglich zu halten. Zinkann mahnte: „Nationale Alleingänge belasten die Wirtschaftsabläufe und stehen dem freien Binnenmarkt entgegen. Bürokratische Hürden gilt es in jedem Fall zu vermeiden."
„Beim Recht auf Reparatur steht der Handel an der Seite seiner Kunden und ist bereit, über die Möglichkeiten zu informieren und seinen Beitrag zu leisten", so Frank Schipper, Vorsitzender Handelsverband Technik (BVT). „Damit der Verbraucher die durch die Richtlinie entstehenden Kosten nicht allein schultern muss, halten wir im Interesse der Bürger eine staatliche Förderung der Reparatur, wie es sie in Teilen Europas bereits gibt, für unabdingbar." Mit der zu erwartenden Zunahme des Reparaturaufkommens werde der Fachkräftemangel noch deutlicher zutage treten. E-Handwerker seien im Rahmen der Energiewende heute gefragter denn je. Schipper: „Ausbildung zu fördern und gleichzeitig Dienstleistung bezahlbar zu halten, kann die Wirtschaft alleine nicht leisten. Wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen, werden die erforderlichen Investitionen ausbleiben." Hier ist laut den Verbänden die Politik gefordert, innerbetriebliche Ausbildung zu fördern und die Betriebe zu entlasten.
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