Fotobuch-Steuererhöhung auf 2017 verschoben
22.04.2016
- BVT fordert weiterhin 7 Prozent
Die ursprünglich seit dem 25. Dezember 2015 geltende Umsatzsteuererhöhung von 7 % auf 19 % auf Fotobücher in Deutschland wird durch eine Übergangsregelung des Bundesfinanzministeriums bis zum 31. Dezember 2016 abgefedert. Der Bundesverband Technik des Einzelhandels, der sich auch gegen diese Steuererhöhung ausgesprochen hatte, begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.
In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 20. April 2016, das dem BVT vorliegt, wird jetzt zumindest eine Übergangsregelung verkündet. In dem Schreiben heißt es, dass bis zum 31. Dezember 2016 "nicht beanstandet" werden soll, wenn der Unternehmer seine Fotobuch-Umsätze "dem ermäßigten Steuersatz unterwirft".
BVT-Vorstand Rainer Schorcht: "Wir lehnen die verdeckte Steuererhöhung nach wie vor ab und fordern die Beibehaltung der 7 Prozent. Wir begrüßen aber, dass die Bundesregierung eine Übergangsregelung geschaffen hat. Das sorgt für Rechtssicherheit bei den Marktteilnehmern und Steuerbehörden."
BVT-Vorstand Rainer Schorcht
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