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BVT: Vorläufige Entwarnung für Passbildgeschäft

05.06.2020
Die für viele Fotohändler und Fotostudios existenzbedrohenden Änderungen des Passgesetzes konnten aller Voraussicht nach verhindert werden. Dies teilte der Handelsverband Technik (BVT) anlässlich der Vorstellung eines modifizierten Gesetzentwurfs der Bundesregierung mit. Demnach lässt der „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" dem Kunden die Wahlmöglichkeit, das Lichtbild entweder von einem Fotofachhändler oder durch eine Behörde anzufertigen zu lassen. „Der Gesetzgeber ist unseren guten Argumenten gefolgt, die BVT-Intervention im Schulterschluss mit den Foto-Kooperationen und dem HDE war erfolgreich", so BVT-Vorstandsmitglied Rainer Th. Schorcht. „Die geplanten Änderungen hätten viele Kollegen in den Ruin getrieben und zahlreiche Arbeitsplätze vernichtet. Der neue Entwurf ist vor allem in Bezug auf die Automaten nicht optimal, aber die berechtigen Interessen unserer Mitglieder sind berücksichtigt." Jetzt gelte es laut Schorcht, das weitere Gesetzgebungsverfahren aktiv zu begleiten um sicherzustellen, dass die Änderungen im Regierungsentwurf unverändert auch im Bundestag beschlossen werden.

Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums aus dem Dezember 2019 wollte für neue Ausweisdokumente zwingend Fotos vorschreiben, die am Ort der Antragstellung unter behördlicher Aufsicht gemacht werden. Damit wäre die Herstellung von biometrisch korrekten Fotos im Fotofachhandel oder im Fotostudio gesetzlich ausgeschlossen worden. Die mit starker medialer Wirkung begleitete Intervention von Handelsverband Technik (BVT) und Handelsverband Deutschland (HDE) mündete in den neu gefassten Art. 12 und 13 des Regierungsentwurfs. Dieser Entwurf wird im weiteren Verfahren dem Bundestag zum Beschluss zugeleitet. Wird der Gesetzentwurf wie vorgelegt beschlossen, müssen Dienstleister wie Foto-Fachhändler und Foto-Studios künftig sicherstellen, dass eine elektronische, medienbruchfreie Übermittlung eines unbearbeiteten Lichtbilds an den Passhersteller auf sicherem Weg erfolgt. Nur wenn Zweifel über die Identität der im Lichtbild abgebildeten Person oder ein Verdacht auf eine unzulässige Bearbeitung des Lichtbilds besteht, kann ausnahmsweise die Passbehörde anordnen, dass das Lichtbild in Gegenwart eines Mitarbeiters in einer Passbehörde anzufertigen ist.


Rainer T. Schorcht, BVT-Vorstand und Vorstandsvorsitzender der United Imaging Group (FOTO: BVT)


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Joachim Dünkelmann (stv. Geschäftsführer) Tel. 02 21 / 2 71 66 - 14
E-Mail: bvt@einzelhandel-ev.de

Der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) ist die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung des technisch orientierten Fachhandels in Deutschland. Der Verband vertritt die Interessen von 19.000 Einzelhandelsunternehmen mit 23.000 Arbeitsstätten und 100.000 Beschäftigten aus den Branchen Konsumelektronik, Mobil-/Telekommunikation, Informationstechnik, PC/Multimedia, Foto/Imaging, Elektro-Hausgeräte, Küchen und Beleuchtung. Der BVT ist dem Handelsverband Deutschland - HDE angeschlossen.

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