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Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange (E-Scooter)

Am 15. Juni 2019 ist die Verordnung der Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) in Kraft getreten und öffnet damit den Markt für die Elektro-Tretroller, auch genannt E-Scooter, in Deutschland – ein florierendes Geschäftsfeld. Neben dem Verkauf von E-Scootern, Ladetechnik und Akkus, betrifft dies auch Zubehör wie Helme, Schlösser, Taschen und Beleuchtung. Interessant werden ebenfalls die Themen Versicherung und Garantieverlängerung.


Welche E-Scooter sind in Deutschland erlaubt?

Ein Elektrokleinstfahrzeug darf am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Lenk- oder Haltestange,
  • bauartbedingte Geschwindigkeit beträgt 6 bis 20 km/h,
  • Leistungsbegrenzung liegt bei 500 Watt (1.400 Watt gelten nur für selbstbalancierende Fahrzeuge, wie z.B. Segways!),
  • Mindestanforderungen bei der Verkehrssicherheit müssen gegeben sein:
    • elektrische Sicherheit und funktionierende Lenkung
    • Bremssystem und Beleuchtung

Hinweis: Von der neuen Genehmigung nicht erfasst sind Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards!

Zulassungsvoraussetzungen: - Lenk- oder Haltestange
  - Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
  - max. Antriebsleistung: 500 Watt
  - elektrische Sicherheit
  - Bremssystem
  - Beleuchtung


Müssen Hersteller und Importeure eine Erlaubnis beantragen?

Ja. Allerdings benötigen die Nutzer eines E-Scooters keine gesonderte Zulassung (ABE und Versicherung vorausgesetzt). Hersteller müssen für Elektrokleinstfahrzeuge beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beantragen. Ob ein Elektrokleinstfahrzeug eine Straßenzulassung besitzt,  erkennt man am Typenschild, das der Hersteller am Fahrzeug anbringen muss. Auf diesem Schild sind die Fahrzeugart "Elektrokleinstfahrzeug" und die Fahrzeugiden-tifikationsnummer ausgewiesen.


Welche Modelle dürfen Händler verkaufen?

Händler dürfen Modelle für den Straßenverkehr nur verkaufen und anbieten, wenn die E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)  haben. Bereits in den Handel gebrachte Fahrzeuge, die der Verordnung nicht entsprechen, können durch den Hersteller nachgerüstet werden. Und: Für im Handel befindliche Fahrzeuge, die der Verordnung entsprechen, kann der Hersteller eine nachträgliche ABE einholen.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE): - Hersteller beantragen ABE und Typenschild
  - Händler verkaufen nur mit ABE und Typenschild


Besteht eine Versicherungspflicht zur Nutzung eines E-Scooters?

Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Der Betrieb eines E-Scooters ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung ist eine Straftat. Schäden werden nicht von der Privathaftpflicht abgedeckt. Die E-Scooter-Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden Dritter.

Versicherungspflichtig: - Ja, Haftpflichtversicherung (Versicherungsplakette, kein Nummernschild)
  - Versicherung zahlt für Schäden Dritter, nicht für eigene Schäden
  - Privathaftpflicht greift nicht

Tipp: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es bei unserem Partner SIGNAL IDUNA zu einem Jahresbeitrag von 59,90 Euro (einschl. Versicherungssteuer). Für das restliche Verkehrsjahr 2019/2020 gibt es diese für 44,93 Euro (einschl. Versicherungssteuer) bei einem Versicherungsbeginn im Juli 2019.
Ihr Ansprechpartner: Christoph Lockemann, SIGNAL IDUNA Gruppe
handel@signal-iduna.de
Telefon 0172-5172087

Tipp: Händler können Spezialversicherungen für E-Scooter von WERTGARANTIE an ihre Kunden vermitteln. Diese Versicherungen umfassen einen kompletten Reparaturschutz, einen Diebstahlschutz sowie eine Haftpflichtversicherung.
Ihr Ansprechpartner: Fachhändler-Betreuung, WERTGARANTIE
fachhaendler@wertgarantie.com
Telefon 0511/71280-111


Was ist beim Fahren zu beachten?

Einen E-Scooter im Straßenverkehr nutzen darf jeder ab 14 Jahren. Es gibt weder Führerschein- noch Helmpflicht. Wobei die Nutzung eines Helmes dringend empfohlen wird! Es gilt die Straßenverkehrsordnung, sowie die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Nutzungsvoraussetzungen: - Nutzbar ab 14 Jahren
  - Keine Führerschein- und Helmpflicht
  - Es gilt die Straßenverkehrsordnung
  - Es gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer


Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?

Fahren darf man auf Radwegen und auf kombinierten Rad- und Gehwegen. Ist kein Radweg vorhanden, darf die Straße genutzt werden. Gehwege dürfen nur bei Kennzeichnung mit entsprechendem Verkehrsschild („Elektrokleinstfahrzeuge frei“) genutzt werden.

Hinweis: Die Nutzung von Gehwegen ist ohne diese Kennzeichnung auch dann nicht gestattet, wenn der Motor ausgeschaltet wird!

Der Gesetzgeber befürwortet zwar die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), kann dazu allerdings nicht verpflichten. Über die Beförderungsbedingungen entscheidet das jeweilige Verkehrsunternehmen.


Was gilt im Ausland?
Da es keinen einheitlichen europäischen Rahmen gibt, variieren die Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge zwischen verschiedenen EU-Ländern. Die Spannweite reicht von Freigabe bis Totalverbot. Die Mehrzahl der Länder hat Geschwindigkeitsbegrenzungen von 20 bis 25 km/h vorgesehen. Auch in Bezug auf zulässige Verkehrsflächen gibt es unterschiedliche Regelungen.

Sonstige Infos: - Fahren ist auf Radwegen und auf kombinierten Rad- und Gehwegen erlaubt
  - Über die Beförderungsbedingungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
entscheidet das jeweilige Verkehrsunternehmen
  - Die Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge variieren zwischen den EU-Ländern


Welche Hersteller gibt es?

monowheel.info:

  • Der City Scooter WIZZARD 2.5 ist einer der leichtesten und zugleich stabilsten Elektroroller auf dem Markt. Monowheel baut derzeit ein Fachhandel Netz in Europa auf. Gesucht werden Elektrofachhändler mit Affinität zur Elektromobilität und verkaufsorientierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE): Ab Juli 2019
  • Weitere Informationen unter: http://monowheel.info
  • Kontakt: 05250 9929020
  • Mail: info@monowheel.info


Moovi GmbH:

  • Der Moovi ist eine Vision eines perfekten E-Scooters: Leicht, schnell, stabil und vor allem umweltfreundlich. Alle Änderungen wurden in größter Präzision umgesetzt, um Moovi im gewohnt charmanten Design angepasst.
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE): Aktuell ist moovi in der Kompaktklasse der einzige mit ABE.
  • Weitere Informationen unter: https://moovi.de
  • Kontakt: 0151 22352537
  • Mail: janik@moovi.de


TREKSTOR GmbH:

  • Vom einfachen „Last Mile“ Fahrzeugen bis hin zum vollwertigen Verkehrsmittel mit bis zu 30km Reichweite und tauschbarem Akku, die TREKSTOR GmbH bietet mit ihrer e.GEAR Modellreihe ein breites Portfolio an für den Straßenverkehr zugelassenen Elektrorollern zu erschwinglichen Preisen und verschreibt sich somit auch im E-Mobility Bereich ganz ihrem Motte „Deine Technik“.
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE): Ab August 2019
  • Weitere Informationen unter: http://www.trekstor.de
  • Kontakt: 06251 - 550 40 0
  • Mail: vertrieb@trekstor.de


Segway:

  • Freizeit, Shopping oder Pendeln - Die neue Ninebot by Segway KickScooter Series ist genau richtig für eine kluge und effiziente Fortbewegungsart. Die Vorder- und Hinterrad-Stoßdämpfung sorgt für maximalen Fahrerkomfort und die mechanischen und elektrischen Antiblockier-Bremsen sorgen für einen sicheren Bremsweg.
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE): Ab Juli 2019
  • Weitere Informationen unter: http://de-de.segway.com
  • Kontakt: 060 31687280


Walberg Urban Electrics GmbH:

  • Walberg Urban Electrics erschafft eine neue, individuelle Welt der urbanen Mobilität. Fahrzeughersteller und Distributor mit deutschem Qualitätsengineering, nachhaltigem Service und innovativen Produkten – und ein verlässlicher und erfahrener Partner für den Verkauf von E-Rollern.
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE): Ab Juli 2019
  • Weitere Informationen unter: https://urban-electrics.com/
  • Kontakt: 0180 580 380 180
  • Mail: info@urban-electrics.com


Ideeller Träger / Kontakt:
Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT)
An Lyskirchen 14    Telefon (0221) 2 71 66-0
50676 Köln    Telefax (0221) 2 71 66-20
E-Mail:    bvt@einzelhandel-ev.de
Internet:    www.bvt-ev.de

Weitergabe, Kopie und Nachdruck, auch auszugsweise, sind ohne schriftliche Genehmigung des BVT untersagt. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernimmt der Anbieter jedoch keine Verantwortung. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Zwischen dem Anbieter der Informationen und dem Nutzer kommt kein Auskunfts- oder Informationsver-schaffungsvertrag zustande. Die Bereitstellung der Informationen stellt weder ein Angebot auf Abschluss eines solchen Vertrages dar, noch kann in dem Verhalten des Anbieters die Annahme eines entsprechenden Vertragsangebotes des Nutzers gesehen werden.
Stand: Juli 2019

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