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BVT-Musterformular zur Befreiung von Abfallbeauftragten-Pflicht

27.04.2017
  • Bundesländer signalisieren BVT Pragmatismus vor Ort

Ab 1. Juni 2017 gilt die neue Abfall-Beauftragten-Verordnung für Händler, die Elektro-Altgeräte zurücknehmen: So sind die Händler verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen, wenn sie mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche bzw. Lager-/ Versandfläche (bei Onlinehändlern) haben oder mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr freiwillig zurücknehmen. Der BVT-Vorsitzende Willi Klöcker hatte sich im März 2017 in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder gegen diese neue Regelung gewandt, die "den Verbrauchern und der Umwelt mit sinnfreier und kostenintensiver Bürokratie schadet". Denn die hohen jährlichen Kosten von 600 bis 1.000 Euro für einen externen Abfallbeauftragten schrecken Händler ab, die dann keine Altgeräte mehr zurücknehmen. Auch viele Unternehmer, Verbundgruppen und Handelsverbände in den Bundesländern haben sich parallel bei ihren Ansprechpartnern in der Politik vor Ort für eine unbürokratische Lösung stark gemacht.

Die BVT-Initiative zeigt Wirkung. Steffen Kahnt, Handelsverband Technikk (BVT): „Inzwischen signalisieren die ersten Bundesländer dem BVT, die neue Abfall-Beauftragten-Verordnung pragmatisch anzugehen.“ So sollen zum Beispiel in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern kleinere Händler, die die Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß der kommunalen Sammelstelle oder zertifizierten Entsorgern übergeben, von der neuen Pflicht auf Antrag befreit werden. Auch andere Bundesländer – wie Baden-Württemberg und Hessen - empfehlen den Händlern, eine Befreiung vor Ort zu beantragen. Diese könne zum Beispiel auch für kleinere Betriebe, die dennoch über eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmeter verfügen, in Betracht kommen.

Der Handelsverband Technik (BVT) bietet hierfür ab sofort ein Musterformular an, mit dem Handelsunternehmer (je nach Bundesland) bei den Landratsämtern/Stadtverwaltungen oder Regierungspräsidien/Bezirksregierungen eine Befreiung nach § 7 der Abfall-Beauftragten-Verordnung beantragen können. Das Formular kann kostenlos als Ausfüll-PDF unter www.bvt-ev.de/Befreiungsformular.pdf bzw. als Word-Dokument unter www.bvt-ev.de/Befreiungsformular.docx heruntergeladen werden



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Um Belege wird gebeten!

Weitere Informationen bei:
Steffen Kahnt (Geschäftsführer) Tel. 02 21 / 2 71 66 - 10
Joachim Dünkelmann (stv. Geschäftsführer) Tel. 02 21 / 2 71 66 - 14
E-Mail: bvt@einzelhandel-ev.de

Der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) ist die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung des technisch orientierten Fachhandels in Deutschland. Der Verband vertritt die Interessen von 19.000 Einzelhandelsunternehmen mit 23.000 Arbeitsstätten und 100.000 Beschäftigten aus den Branchen Konsumelektronik, Mobil-/Telekommunikation, Informationstechnik, PC/Multimedia, Foto/Imaging, Elektro-Hausgeräte, Küchen und Beleuchtung. Der BVT ist dem Handelsverband Deutschland - HDE angeschlossen.

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